Nachbarn

Der Gesandte Allahs (saas) sagte: „Es gibt drei Arten von Nachbarn: 1. Einige haben drei Rechte [dir gegenüber]: das Recht des Islam, das Recht der Nachbarschaft und das Recht der Verwandtschaft. 2. Einige haben zwei Rechte: das Recht des Islam und das Recht der Nachbarschaft. 3. Andere haben nur ein Recht: der Nichtmuslim, der jedoch das Recht der Nachbarschaft hat.“

(Mustadrak al-wasa’il, an-Nuri, Kitab-ul-hadjdj, Abschnitt 72)


Der Prophet (saas) sagte: „Wenn du deine Nachbarn gut behandelst, dann gilt dies als Zeichen deiner Aufrichtigkeit.“

(an-naraqi, djami us-sa’adat, Band 2, S. 267. Weiteres siehe den Abschnitt „Nachbarschaftsrechte“ al-Kulaini, al-usul min-al- kafī, Band 2, S. 666)


In den letzten Worten, die Imam Ali seinen beiden Söhnen, Imam Hasan und Husein (as) noch äußerte, nachdem ihn der verruchte Ibn Muldjam tödlich verwundet hatte, gedachte er (as) auch der Nachbarrechte. Er (as) sagte: „Achtet auf eure Pflicht gegenüber Allah hinsichtlich eurer Nachbarn, weil es der Rat eures Propheten war, der immer gut über sie sprach, bis wir dachten, dass sie erbberechtigt seien.“

(Nahj-ul- balagha, Imam Ali (a.s.), hg. Subhi as-Salih, S.422)


Imam as-Sadiq (a.s.) sagte: „Verflucht und noch einmal verflucht ist der, der seinen Nachbarn ärgert.“

(mustadrak al-wasa’il, an-Nuri, Band 1, Abschnitt 72)


Imam as-Sadiq (a.s.) sagte: „Wer keine guten nachbarschaftlichen Beziehungen zu seinen Nachbarn aufrechterhält gehört nicht zu uns.“

(an-naraqi, djami us-sa’adat, Band 2, S.268)


Dem Propheten (saas) wurde über eine Frau berichtet:
Sie ist eine gute Frau. Tagsüber fastet sie und in der Nacht gibt sie sich der Gottesanbetung hin. Nur, sie ist mürrisch und unwirsch in iihrem Verhalten, sie verärgert ihre Nachbarn!
Der Prophet erwiderte: “Sie ist keinesfalls eine gute Frau. Sie wird zu denen gehören, die der Verdammnis anheim fallen!“

(Bihar-ul-Anwar, B.103, S.253)


Der Prophet (s.) sagte: „Derjenige ist kein Gläubiger, der sich satt isst, während sein Nachbar hungert.“


Prophet Muhammad (s.) sagte: „Derjenige glaubt nicht, der nicht für seinen Bruder das liebt, was er für sich selbst liebt.“


Einer der Weisheiten, die Sayyida Fatema (as) von ihrem Vater, dem grossen Gesandten Gottes, lernte, lautet wie folgt:
„Jeder, der an Gott und des Jüngsten Gerichtes glaubt, der bereite seinem Nachbarn kein Leid (und) jeder, der an Gott und den Tag des Jüngsten Gerichtes glaubt, der soll nur Gutes reden und anderenfalls (wenn er nichts Gutes zu reden hat) schweigen.“


RasulAllah sagte (saas):
„Wer satt einschläft, während sein Nachbar hungrig ist, der glaubt nicht an meine Gottesbotschaft.“
„Gott wird den Menschen in einem Gebiete nicht wohlwollend gegenüberstehen, wenn dort jemand abends hungrig schläft.“


Imam Zain-ul-Abidin (as):
„Gewiss ist das Recht deines Nachbar, Ihn (und sein Anwesen) zu hüten, wenn er abwesend ist, ihn zu ehren, wenn er anwesend ist und ihm zu helfen, wenn er unterdrückt wird. Verfolge nicht seine Fehler. Wenn du über ihn etwas Schlimmes erfährst, verbirgst du es. Wenn du weißt, dass er deinen Rat akzeptiert, berätst du dich mit ihm. Lass ihn nicht im Stich in schweren Zeiten, hilf ihm aus der Verlegenheit, vergib ihm seine Fehler und pflege mit ihm ein ehrenhaftiges Zusammenleben.“

(Bihar-ul-Anwar, Band 74, S.7)


Imam Rida (as.) sagte: „Derjenige der sein Nachbar belästigt ist nicht von uns.“

(Aoyun Akhbar ar-Reza (a.s.) Band 2, S.24)

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